Einst war der Frankenkredit ein sehr beliebtes Bankprodukt. Die Kunden wurden vor allem durch die niedrigen Raten für diese finanzielle Verpflichtung angelockt. Im Laufe der Zeit stellte sich jedoch heraus, dass solche Kredite nicht ohne Nachteile waren. Ein plötzlicher Anstieg des Wechselkurses der Schweizer Währung zwang die Kreditnehmer zu höheren Raten, was natürlich eine Lawine der Unzufriedenheit unter den Bankkunden auslöste. Einige von ihnen fühlten sich betrogen, da der von den Kreditgebern verwendete Umrechnungskurs auf internen Kurstabellen beruhte. So begann der Kampf zwischen Frankierkunden und Banken, der bis heute anhält. Obwohl es vor einiger Zeit so aussah, als hätten die Kunden in dieser Auseinandersetzung kaum eine Chance, hat die Realität gezeigt, dass sie dennoch für ihr Recht kämpfen können. Aber wie? Was kann erreicht werden? Hier sind einige Vorschläge!
Zunächst einige Zahlen: Schätzungen zufolge haben die Polen fast 900.000 Kredite in Schweizer Franken aufgenommen. Allein im Jahr 2008 (mitten in der Weltwirtschaftskrise) wurden landesweit täglich bis zu 750 Kredite vergeben. Man kann also sagen, dass derartige Kredite reihenweise vergeben wurden. Im Vergleich zur heutigen Marktsituation war es viel einfacher, einen Kredit zu erhalten (insbesondere für den Kauf einer Wohnung).
Das Problem mit den Frankenkrediten begann, als der Wechselkurs der Schweizer Währung rasch zu steigen begann. Zur Zeit der größten Beliebtheit dieses Bankprodukts musste man für 1 CHF etwa 2,20 PLN bezahlen. Im Jahr 2015 sprang der Preis jedoch auf über 4 PLN, was für die meisten Frankenbesitzer eine erhebliche Erhöhung der monatlichen Raten bedeutete. Theoretisch war sich jeder dieses Risikos bewusst. Dennoch fühlten sich einige von ihnen betrogen. Und warum?
Missbräuchliche Klauseln sind ein Zankapfel
Schuld daran sind die so genannten Missbrauchsklauseln. Vereinfacht ausgedrückt handelt es sich dabei um Vertragsklauseln, die nicht mit dem Kunden/Verbraucher abgesprochen wurden und die seine Rechte und Pflichten in einer Weise gestalten, die gegen die guten Sitten verstößt und seine Interessen in grober Weise beeinträchtigt. Im Falle der Frankierungsvereinbarungen kann die Praxis der Banken, die Wechselkurse nach internen Preistabellen umzurechnen, als solche Klauseln angesehen werden. Wie man sich denken kann, waren diese Berechnungen in den meisten Fällen für die Kunden ungünstig. Die Kreditnehmer selbst wurden über diese Tatsache nicht informiert, weshalb sie die plötzliche und abrupte Erhöhung der Raten als unrechtmäßig betrachteten.

Das Urteil des EuGH gibt Hoffnung
Mehrere Jahre lang waren die geschädigten Frankophilen jedoch auf sich allein gestellt. Trotz Versprechungen der Regierenden erlebten sie keine angemessenen gesetzlichen Regelungen, die es ihnen ermöglichen würden, leichter für ihre Rechte zu kämpfen. Das änderte sich mit dem Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) aus dem Jahr 2019, das die polnischen Gerichte verpflichtete, sich mit Klagen wegen Unregelmäßigkeiten in Darlehensverträgen zu befassen. Es wurde klar, dass polnische Kreditnehmer mit einem ungünstigen Engagement in Schweizer Franken das volle Gewicht haben, um vor Gericht zu beweisen, dass die von den Banken praktizierten Umrechnungskurse die Interessen der Verbraucher verletzen und schlichtweg illegal sind. Das Urteil des EuGH war ein Schlag für die Banken, und es wurde deutlich, dass die Bereitschaft der geschädigten Kunden zunehmen wird, auf dem Rechtsweg für ihre Rechte zu kämpfen.
Wer kann auf Hilfe zählen?
Wenn Sie vorhaben, für günstigere Kreditkonditionen zu kämpfen, sollten Sie zunächst prüfen, ob Sie zur Gruppe der geschädigten Frankophilen gehören. Die Anwaltskanzleien, die sich mit dieser Art von Fällen befassen, betonen, dass sie vor allem Personen unterstützen, deren Verbindlichkeiten an eine ausländische Währung gebunden sind oder auf diese lauten. In diesem Zusammenhang ist es wichtig zu wissen, dass derartige Kredite in Zloty aufgenommen werden müssen, wobei das Kapital dann gemäß den Wechselkurstabellen der Bank in Franken umgerechnet und der Kredit selbst in polnischer Währung ausgezahlt werden muss. Die Erfüllung dieser Bedingung ist ein Muss. Darüber hinaus muss der Vertrag unbedingt auf missbräuchliche Klauseln hin untersucht werden. Enthält der Vertrag zwischen der Bank und dem Kunden keine solchen Klauseln, besteht auch im Falle einer plötzlichen Erhöhung der Raten keine Aussicht auf günstigere Kreditbedingungen.
Was ist zu gewinnen?
In der Tat sehr viel. Je nach der individuellen Situation des einzelnen Kunden ist es sogar möglich, den gesamten Kreditvertrag für ungültig zu erklären, obwohl in der Regel nur die missbräuchlichen Klauseln für ungültig erklärt werden. In beiden Fällen geht es jedoch darum, wesentlich günstigere (aus finanzieller Sicht) Kreditkonditionen zu erhalten. Dabei ist allerdings zu bedenken, dass der weitere Kredit dann weiterhin zu den alten (günstigen) Konditionen verzinst wird, allerdings in deutlich geringerer Höhe.
Was sollten Sie tun, oder sollten Sie für Ihr Recht kämpfen?
In erster Linie sollten Sie sich an einen Anwalt Ihres Vertrauens wenden, der Erfahrung im Umgang mit Frankierkrediten hat. Es ist wichtig, dass Sie Ihren Fall einem Fachmann anvertrauen, der über einschlägige Kenntnisse über den Ablauf derartiger Verfahren verfügt. Der Anwalt wird außerdem zu Beginn eine gründliche Analyse des Vertrags vornehmen, so dass Sie von vornherein feststellen können, ob Sie Chancen haben, den Fall zu gewinnen. Natürlich müssen alle Unterlagen beschafft werden, die die aus Sicht des Kunden ungünstigen Praktiken der Bank belegen.
Bevor man vor Gericht geht, ist es eine gute Idee, die Angelegenheit gütlich durch einen Vergleich zu lösen. Bis vor kurzem wurde diese Lösung nur selten praktiziert, aber heute ziehen es immer mehr Unternehmen vor (vor allem wegen der Zeitersparnis und des fehlenden Imageverlusts), Konflikte mit ihren Kunden zu entschärfen. Erst in einem späteren Stadium ist es besser, die Angelegenheit vor Gericht zu bringen.