Frankenkredite elektrisieren die öffentliche Meinung wie kaum etwas anderes. Obwohl der Höhepunkt dieses Problems schon lange zurückliegt, gibt es immer noch eine ganze Reihe von Menschen, die mit dieser enormen Last, die zweifellos ein Frankenkredit ist, leben müssen. Aus diesem Grund fragen sich viele Menschen, ob ein „Frankier“-Vertrag annulliert werden kann. Worin bestünde eine solche Annullierung und welche möglichen Folgen könnte sie haben?
Umriss des Problems – der Ursprung des Streits um die Frankiergutschriften
Vor einigen Jahren wurden Kredite in Fremdwährungen sehr populär. Eine davon war der Schweizer Franken, dessen Wechselkurs damals auf einem Rekordtief lag, was die Menschen dazu verleitete, Verbindlichkeiten in dieser Währung einzugehen. Viele Institutionen, z.B. die Finanzaufsichtsbehörde und Experten, wiesen auf die enormen Risiken hin, die mit solchen Unternehmungen verbunden sind. Lange Zeit spürten die Frankophilen keine negativen Auswirkungen und dachten sogar, sie hätten den sprichwörtlichen „Gott bei den Füßen“ erwischt. Dies fiel jedoch wie ein Kartenhaus in sich zusammen, als das Schweizer Pendant zur NBP den Frankenkurs freigab und sich dessen Wert an einem einzigen Tag exponentiell mehr als verdoppelte. Die Folge war ein drastischer Anstieg der Kreditraten, den die Kreditnehmer oft nicht mehr tragen konnten. In dieser Zeit wurden Forderungen laut, die mit den Banken geschlossenen Verträge zu kündigen.
Widerruf eines frankierten Kredits
Der Widerruf eines Frankenkredits hat vor allem einen Zweck, der auch seine Wirkung ist, nämlich den abgeschlossenen Vertrag mit der Bank rückwirkend für nicht existent zu erklären, d.h. so, als wäre er gar nicht abgeschlossen worden. Die klarste Version eines solchen Widerrufs wäre also, dass der Schuldner nur den Betrag an die Bank zurückzahlt, den er sich von ihr geliehen hat, und alle weiteren Gebühren als nichtig betrachtet werden. Die Gerichte entscheiden bei Klagen auf Ungültigerklärung eines Frankenkredits jedoch nach unterschiedlichen Methoden. Eine davon ist die äußerst umstrittene Methode der Ausgewogenheit, die davon ausgeht, dass derjenige den Prozess verliert, der den größeren Nutzen aus dem fraglichen Rechtsverhältnis gezogen hat. Wenn wir also 100.000 PLN von einer Bank geliehen haben. Wenn wir von der Bank 100.000 PLN geliehen haben und es uns gelungen ist, 80.000 PLN zurückzugeben, wird die Bank unsere Klage sozusagen automatisch abweisen. Eine andere Methode ist die Konditionsmethode, die für den Kreditnehmer viel günstiger ist, da sie darin besteht, die Rückzahlung der bis zu 10 Jahre zurückliegenden Beträge zu verlangen, wenn die Bank keine gesonderte Forderung gestellt hat. Es ist jedoch zu bedenken, dass die Bank in einem gesonderten Verfahren die Rückzahlung dieses Geldes verlangen kann.
Auswirkungen eines Frankenkreditwiderrufs – lohnt sich das überhaupt?
An sich scheint der Widerruf eines Frankenkredits eine gute Lösung zu sein. Auf diese Weise werden wir diesen „Klotz am Bein“ los. Es ist jedoch zu bedenken, dass der Widerruf eines Frankenkredits auch einige folgenschwere Konsequenzen hat, die für den Kreditnehmer nicht unbedingt von Vorteil sind. Eine davon ist die bereits erwähnte Möglichkeit, den Rechtsstreit zwischen dem Kreditnehmer und der Bank zu verlängern. Selbst wenn das Gericht zu einem für uns günstigeren Ergebnis kommt, bedeutet dies nicht unbedingt, dass unser „Abenteuer“ mit der Bank beendet ist. Eine weitere Folge kann sein, dass der Schuldner in einer Situation, in der das Darlehen noch nicht zurückgezahlt wurde, verpflichtet ist, den verbleibenden Teil der Verpflichtung sofort zurückzuzahlen.
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie unter https://kancelariafrankowicza.pl/.
Dieser Artikel stellt keine Finanzberatung dar.